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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fußballschule Herrmann-Bültena UG (haftungsbeschränkt)

alias Fun4Future - Eine Initiative der Fußballschule Schleswig-Holstein

 

1. Vertragsabschluss 

Mit der Anmeldung für ein Angebot der Initiative Fun4Future der Fußballschule Schleswig-Holstein (nachfolgend F4F genannt) bietet der Kunde dem Anbieter (Fußballschule Herrmann-Bültena UG (haftungsbeschränkt)) den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung und einer Auftragsbestätigung durch F4F zustande.

2. Anmeldung

Die Anmeldung für alle Angebote von F4F erfolgt ausschließlich über die entsprechenden Kontakt-Formulare auf der Homepage www.fun-4-future.de. Darüberhinaus gilt eine schriftliche oder mündliche Buchungsbeauftragung als verbindliche Anmeldung. Alternativ erhält der Teilnehmer ein Angebot durch F4F, welches durch mündliche, schriftliche oder elektronische Zusage verbindlich wird.

3. Leistungen

3.1 Sportveranstaltungen für Schulen

Das Fußballtraining wird je nach Bedarf oder auf der Website ausgewiesen angeboten was Dauer, Ort und Preis angeht. Abweichende Trainingszeiten sind vorab in beiderseitigem Einvernehmen zu vereinbaren. Eine Verlängerung der Trainingszeit durch vermeidbare Gründe (z.B. Verspätung des Teilnehmers) ist nicht möglich. Ausschlaggebend für die Berechnung der Trainingszeit ist der vereinbarte Trainingszeitpunkt.

3.2 Sportveranstaltungen für Vereine

Trainerschulungen können sowohl praktischer als auch theoretischer Natur sein. Das genaue Leistungsspektrum wird von den Vertragsparteien im voraus festgelegt. Für Schulungen gelten dieselben Bestimmungen, wie für Trainingsangebote, hinsichtlich Vertragsabschluss, Bezahlung und Rücktritt vom Vertrag.

3.5 Sonstige Leistungen

Der Umfang aller vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Internetdarstellungen auf der Seite www.fun-4-future.de oder in den weiteren Internetdarstellungen, etwa über Social-Media.

4. Bezahlung

Die Veranstaltungsgebühr, bzw. die Kursanmeldung wird spätestens 14 Tage nach Angebotserstellung bzw. Bestellung fällig und wird auf unser Konto überwiesen. Mitgliedsbeiträge werden je nach Anmeldung zum 01. bzw. 15. eines jeden Monats per Lastschrift eingezogen.

5. Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 50% des Veranstaltungspreises. Ab dem 29. Tag bis zum 11. Tag vor Veranstaltungstermin werden 60% des Preises fällig. Erfolgt die Stornierung innerhalb der letzten 10 Tage vor Veranstaltungstermin, so sind 80% des Preises zu bezahlen. Wird eine laufende Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer nach deren Start oder am Ereignistag beendet, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Stornierung sind alle Ansprüche an den Kursen bzw. anderen Angeboten erloschen.

6. Durchführung

Für die Dauer der Leistung durch F4F übertragen die Erziehungsberechtigten dem Kursleiter von F4F die Aufsichtspflichten und Rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Sollte sich der Teilnehmer den Anweisungen der Trainer widersetzen oder sich in unzumutbarer Weise gegenüber anderen Teilnehmern und Verantwortlichen verhalten, so hat der Kursleiter die Möglichkeit, Ihn oder Sie vom laufenden Kurs auszuschließen. Geleistete Zahlungen sind dann nicht mehr zurückzufordern.

7. Angaben über den Gesundheitszustand

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Programm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Teilnehmer oder deren Erziehungsberechtigte verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Kursbeginn den jeweiligen Kursleiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Kurses sind dem jeweiligen Kursleiter oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung von F4F führen.

8. Rücktritt der Veranstaltung durch den Anbieter

Wird ein Kurs vom gastgebenden Verein, die Schule oder durch F4F mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt oder kann ein Termin nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden (z.B. Platzsperre), so wird der angemeldete Teilnehmer schnellstmöglich informiert.

9. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für 1. die gewissenhafte Vorbereitung 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung 3. die Richtigkeit der Beschreibung und 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt F4F keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Veranstaltungen, sollte das Versäumnis i.S.d. Punktes 5 und 8 eintreten. F4F übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Weiterhin haftet F4F ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach den Leistungen.

10. Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

11. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

12. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

13. Foto- und Filmrechte

Die Vereine und Schulen, bzw. F4F machen während der Veranstaltungen Bilder oder auch Filmaufnahmen, die allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden können. Das erstellte Bildmaterial ist Eigentum des Veranstalters und darf von diesem für Werbezwecke (Internet, Printmedien) genutzt werden. Ansprüche von abgelichteten Teilnehmern bestehen in keiner Weise.

14. Ergänzungen und Vorrang anderer Bestimmungen

F4F ist eine Initiative der Fußballschule Schleswig-Holstein, die ihrerseits durch die Fußballschule Herrmann-Bültena UG (haftungsbeschränkt) vertreten wird. Demnach gelten die Bestimmungen und Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur so weit, wie sie in einem Gegenspruch zu den Bestimmungen und Bedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fußballschule Herrmann-Bültena UG (haftungsbeschränkt) stehen. Diese Bestimmungen sind unter dem Link www.fussballschule-sh.de/agb abzurufen.

15. Gerichtsstand

 

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend. 

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